AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum: 16.06.2023

Disclaimer

Hanisch Consulting GmbH führt keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung durch.
Hanisch Consulting GmbH stellt lediglich Informationen zu diesen Themen bereit.

1. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages ist Bestandteil aller Verträge mit der Hanisch Consulting GmbH. Regelungen,die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigthaben. Diese AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse mit Hanisch Consulting GmbH.
1.1 Sitz und Verwaltung von Hanisch Consulting GmbH

Hanisch Consulting GmbH Sitz Nürnberg

Verwaltungsanschrift:
Hainstraße 10 91301 Forchheim

1.2 Hanisch Consulting GmbH erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft.Alle Verträge, Änderungen, Termine und Ähnliches bedürfen der Schriftform per Brief durch die DeutschePost.

In gekennzeichneten Ausnahmefällen ist auch eine E-Mail ausreichend.

Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286 (2) BGB ohne Mahnung in Verzuggerät, sind als verbindlich zu bezeichnen.

Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach demZugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oderE-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge. Von diesen Geschäftsbedingungenabweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Hanisch Consulting GmbH nur nach gesonderterund schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sieschriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen Hanisch Consulting GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführungeines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen undNebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber,auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 Hanisch Consulting GmbH erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Vermögens-Anlage und Vermögens-Optimierung.

Die detaillierte Beschreibung aufgrund des ausgefüllten Fragebogens und des Erstgespräches und der zuerbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings,Auftragsbestätigungen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von HanischConsulting GmbH.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1 Grundlage für die Beratungs-Arbeit und Vertragsbestandteil sind neben dem Beratungs-Vertrag undseinen Anlagen die vom Auftraggeber schriftlich auszuhändigenden Unterlagen (Briefing). Wird das Briefingvom Auftraggeber der Hanisch Consulting GmbH mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so hat auch dieseForm der Übermittlung vertraglichen Bestand.
2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
2.3 Besprechungsprotokolle, welche von Hanisch Consulting GmbH übersendet werden, sind verbindlich,wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht (2 Werktage).

2.4 Aufträge gelten als verbindlich erteilt, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich (z.B. per E-Mail, oder Brief)übermittelt oder vom Auftraggeber mündlich erteilt und von Hanisch Consulting GmbH schriftlich bestätigtworden sind. Die schriftliche Freigabe einer Kostenübersicht durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilungausreichend.

2.5 Die Angebote sind unverbindlich, freibleibend und längstens gültig für 2 Wochen nach Abgabedatum.

2.6 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Hanisch Consulting GmbH, das vom Auftraggeber beauftragteProjekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. EinSchadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen Hanisch Consulting GmbH resultiert daraus nicht. Dies giltauch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehaltenwerden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglichvereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte, nicht jedochEigentumsrechte, an allen von Hanisch Consulting GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist undgilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nichts anderes vereinbartist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Hanisch Consulting GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumtwurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zuverwenden. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung imRahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, diebei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffenerAbmachungen bei Hanisch Consulting GmbH. Der Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenndieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.
3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durchdas Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach demUrheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Hanisch Consulting GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) alsUrheber genannt zu werden. Hanisch Consulting GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittelangemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Hanisch Consulting GmbH behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtsan den Auftraggeber – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor. Hanisch Consulting GmbH ist berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrerHomepage, mit Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers die für diesen erbrachte Leistungdarzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Hanisch Consulting GmbH hat das Recht, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen des Auftraggebersals Urheber genannt zu werden, soweit diese unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Diese Signierung undwerbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen HanischConsulting GmbH und Auftraggeber eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.
3.4 Möchte der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten vonHanisch Consulting GmbH formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf erdazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hanisch Consulting GmbH.
3.5 Die Arbeiten von Hanisch Consulting GmbH dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeberbeauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auchdie von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Hanisch Consulting GmbH vomAuftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbartenHonorars zu.
3.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nichtim Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Hanisch Consulting GmbH.
3.7 Über den Umfang der Nutzung steht Hanisch Consulting GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

4.1 Es gilt die im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sofern nicht andersvereinbart, bezahlt der Auftraggeber nach der Auftragsvergabe 100 Prozent des Rechnungsbetrages sofort.

Bei Überschreitung des Zahlungstermine steht Hanisch Consulting GmbH ohne weitere Mahnung einAnspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8,17 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu.

Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kannHanisch Consulting GmbH dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Hanisch Consulting GmbH verfügbar sein.

4.3 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von Hanisch Consulting GmbH vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.4 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so istHanisch Consulting GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellenbzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.5 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe derVergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.7 Abänderungen von fertigen Werken, Umarbeitung von Reinzeichnungen, Qualitätskontrollen etc. stellenSonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und somit gesondert berechnet werden.Die Höhe des Stundensatzes richtet sich, sofern es keine gesonderte Absprache bzw. schriftlicheVereinbarung gibt, nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz von HanischConsulting GmbH.

4.8 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Hanisch Consulting GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Hanisch Consulting GmbH von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschuss- oder Teilrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen,Verzug bei der Erbringung von angeforderten Freigaben etc. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 %bei Verzug von 1 Monat und um 75 % bei Verzug von 3 Monaten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Hanisch Consulting GmbH darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4.10 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet HanischConsulting GmbH dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vorBeginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.11 Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist derAuftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.

4.12 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt Hanisch Consulting GmbH alle für die Durchführung des Projekts benötigtenDaten und Unterlagen unentgeltlich zu Beginn der Erstellungsphase zur Verfügung, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeberin elektronisch verwertbarer Form. Hanisch Consulting GmbH teilt dem Auftraggeber die zurWeiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten. Alle Arbeitsunterlagen werden von Hanisch ConsultingGmbH sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

6.2 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andereDienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Hanisch Consulting GmbH erteilen.

6.3 Mit der Genehmigung bzw. Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen sowie MindMaps durch den Auftraggeber übernimmt dieser dieVerantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Hanisch ConsultingGmbH insoweit entfällt. Der Auftraggeber prüft, die von Hanisch Consulting GmbH übergebenen Unterlagen auf mögliche gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter. Sollte er nicht zur Verwendung undWeitergabe berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber Hanisch Consulting GmbH von diesbezüglichenErsatzansprüchen Dritter frei und wird Hanisch Consulting GmbH entstandene Schäden ersetzen. In keinemFall haftet Hanisch Consulting GmbH für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtlicheZulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Der Auftraggeber prüft die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit derWerbemaßnahme und wird bei Zweifeln an der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit Hanisch ConsultingGmbH entsprechend schriftlich informieren.

6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet für die Einhaltung geltender Gesetze zu sorgen, insbesondere desStrafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts, des Fernmelderechts und des Wettbewerbrechts.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rohdaten oder offene Computerdateien.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Hanisch Consulting haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantiertenBeschaffenheit der Leistung sind; sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet.

Im Übrigen ist sowohl die Haftung von Hanisch Consulting GmbH als auch die Haftung für Erfüllungs- undVerrichtungsgehilfen ausgeschlossen, gleich welchem Rechtsgrund.

Hanisch Consulting GmbH haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Hanisch Consulting GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Auftragnehmer haftet bei jedem Einzelauftrag im Grundsatz für sämtliche, schuldhaft begangeneBeratungsfehler.

8.2 Verletzt Hanisch Consulting GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Hanisch Consulting GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist eine Haftung der Hanisch Consulting GmbH ausgeschlossen.

8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Hanisch Consulting GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Hanisch Consulting GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass dieAktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Hanisch Consulting GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt Hanisch ConsultingGmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn Hanisch Consulting GmbH auf ausdrücklichen Wunsch desAuftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit derMaßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Hanisch Consulting GmbH beimAuftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet HanischConsulting GmbH für durchzuführende Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit HanischConsulting GmbH die Kosten hierfür der Auftraggeber.

8.6 Hanisch Consulting GmbH haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenenSachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Hanisch Consulting GmbH haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen desAuftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.7 Hanisch Consulting GmbH haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich odergrob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Hanisch Consulting GmbH wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Hanisch Consulting GmbH, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. DieHaftung von Hanisch Consulting GmbH für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positivenVertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Hanisch ConsultingGmbH nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.8 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer DatenBank oderAnalyseTools, übernimmt Hanisch Consulting GmbH keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Hanisch ConsultingGmbH übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen die von Fremdanbietern angeboten werden.

8.9 Für den Inhalt der von Hanisch Consulting GmbH erstellten Werbe-/ Kommunikationsmittel ist alleine derAuftraggeber verantwortlich. Dies gilt vor allem bei DatenBanken (SQL-DB und NO-SQL-DB) undBusinessProcessTools, die vom Auftraggeber selbst gepflegt werden.

8.10 Für Software Dritter (vor allem Open Source-Software) übernimmt Hanisch Consulting GmbH generell keinerlei Haftung. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller.

8.11 Soweit die Haftung von Hanisch Consulting GmbH gemäß Ziffer 8.1 bis 8.6 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8.12 Hanisch Consulting GmbH gibt keine Empfehlungen zum Kaufen oder Verkaufen von Aktien oder anderen Finanzinstrumenten (keine Anlageberatung).

Sämtliche Aussagen spiegeln die persönliche Meinung von Hanisch Consulting GmbH wider. Gesprochen wird über Trading-Szenarien (Einschätzungen können sich aufgrund neuer Informationen rasch ändern).

Es handelt sich hier um keine Aktien-Empfehlungen zum Kaufen und/oder Liegenlassen (keine Investments-Empfehlungen).

9. Präsentationen – Rechte an Leistungen und Präsentationsunterlagen der Agentur

9.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht Hanisch Consulting GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Hanisch Consulting GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2 Erhält Hanisch Consulting GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben die Präsentationsunterlagen von Hanisch Consulting GmbH in ihrem Eigentum. Auf Aufforderung hat derAuftraggeber sämtliche Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber ist nichtberechtigt, die von Hanisch Consulting GmbH erstellten Präsentationsunterlagen weiter zu nutzen, insbesondere zu bearbeiten, an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.

10. Leistungen Dritter

10.1 Von Hanisch Consulting GmbH eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oderVerrichtungsgehilfen von Hanisch Consulting GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen derAuftragsdurchführung von Hanisch Consulting GmbH eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf denAbschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung von Hanisch Consulting GmbH weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen derAuftragserarbeitung auf Seiten von Hanisch Consulting GmbH angefertigt werden, verbleiben bei HanischConsulting GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Hanisch Consulting GmbH schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarteLeistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen,Produktionsdaten etc.

12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Folgen der Kündigung

12.1 Ein Vertrag über eine einmalige Leistung endet mit der Fertigstellung durch Hanisch Consulting GmbH.Der Auftraggeber hat das Recht, einen erteilten Auftrag unter Beachtung von Ziffer 4.10 jederzeit zu kündigen. Hanisch Consulting GmbH ist dann berechtigt, bereits erbrachte Leistungen vollständig abzurechnen und für nicht erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung zu fordern, jedoch gemindert um die infolge der Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. Alternativ kann die Agentur statt der konkretenBerechnung der Vergütung für noch ausstehende Leistungen eine Pauschale von 15 % der auf den noch ausstehenden Teil des Auftrags entfallenden Vergütung geltend machen. Dem Kunden bleibt dann das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Agentur tatsächlich keine oder geringere Aufwendungen entstanden sind.

12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt. EineKündigung bedarf der Schriftform.

13. Streitigkeiten

13.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Auftraggeber und Hanisch Consulting GmbH geteilt.

14. Datenschutz

14.1 Hanisch Consulting GmbH ist berechtigt die Kontaktdaten des Kunden maschinell zu verarbeiten.

14.2 Dem Auftraggeber ist es strikt untersagt Schriftstücke, wie zum Beispiel Angebote,Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von Hanisch Consulting GmbH an Dritte in irgendeiner Form weiterzuleiten. Dies gilt besonders in Bezug auf die Weiterleitung an Mitbewerber.

15. Schlussbestimmungen‍

15.1 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz vonHanisch Consulting GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege derVertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Nürnberg, Januar 2022